Sparerpauschbetrag – Freibetrag für Kapitalerträge

Auf dieser Internetseite erfahren Anleger, wie man mit Hilfe eines Freistellungsauftrags Steuern sparen kann. Wenn man mit seiner Geldanlage Gewinne macht, muss man diese auch noch versteuern. Zum Glück steht aber allen Anlegen in Deutschland ein Freibetrag für Kapitalerträge zur Verfügung. Dabei handelt es sich um den Sparerpauschbetrag. Durch diesen Sparerpauschbetrag bleiben Kapitaleinkünfte wie etwa Dividenden bis zu einer bestimmten Grenze von einer Besteuerung verschont. werden. Momentan liegt der Sparerpauschbetrag bei 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Ehepaare, die bei der Einkommenssteuer zusammen veranlagt werden.

Freistellungsauftrag einrichten

Wenn man will, dass die Bank den Sparerpauschbetrag berücksichtigt und keine Abgeltungssteuer einzieht, muss man der Bank eine Freistellungsauftrag erteilen. Eheleute, die zusammen veranlagt werden, können auch einem gemeinsamen Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten.

» sparerpauschbetrag.de

Webkatalog Weblinks4U.de | Surftipps aus dem Netz !
Logo